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Penzberg und 20 km Umkreis
DAKA Gebäude- und Hausmeisterservice, Penzberg

Hausmeistervertrag für die WEG: was hineingehört

· 5 Minuten Lesezeit

Ein Hausmeistervertrag, der nur aus dem Satz „Betreuung der Liegenschaft“ besteht, führt zuverlässig zu Streit: über den Umfang, über die Häufigkeit und spätestens bei der Betriebskostenabrechnung. Was stattdessen hineingehört.

Ein Leistungsverzeichnis, kein Sammelbegriff

Schreiben Sie auf, was wie oft gemacht wird: Treppenhaus wöchentlich, Keller monatlich, Tonnen an welchen Tagen raus und rein, Kontrollgang mit welchem Rhythmus, Grünpflege in welchen Monaten. Erst damit lässt sich beurteilen, ob der Preis angemessen ist und ob die Leistung erbracht wurde.

Halten Sie auch fest, was nicht dazugehört. Das erspart die Diskussion, ob der Hausmeister die verstopfte Toilette in Wohnung 4 kostenlos richten muss.

Umlagefähig oder nicht: die wichtigste Trennung

Laufende Hausmeisterleistungen sind nach § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung grundsätzlich auf Mieter umlagefähig. Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungsaufgaben sind es nicht, auch wenn dieselbe Person sie ausführt.

Deshalb müssen beide Bereiche im Vertrag und auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein. Fehlt die Trennung, kann der gesamte Posten aus der Abrechnung fliegen, und der Eigentümer bleibt darauf sitzen.

  • Umlagefähig: Reinigung, Grünpflege, Winterdienst, Kontrollgänge, Tonnenservice
  • Nicht umlagefähig: Reparaturen am Gemeinschaftseigentum, Handwerkerkoordination als Verwaltungsaufgabe
  • Getrennte Positionen im Vertrag, getrennte Zeilen auf der Rechnung

Vertretung, Erreichbarkeit, Schlüssel

Regeln Sie, was bei Urlaub und Krankheit passiert. Ein Betrieb ohne Vertretungsregelung ist im Januar genau dann nicht da, wenn es schneit.

Legen Sie fest, wie der Hausmeister erreichbar ist und wer im Notfall anrufen darf. Und halten Sie fest, welche Schlüssel übergeben wurden, quittiert, mit Nummer.

Dokumentation und Kündigung

Vereinbaren Sie eine Einsatzdokumentation. Für Kontrollgänge und Winterdienst ist sie der Nachweis, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.

Eine Laufzeit von einem Jahr mit Verlängerung und einer Kündigungsfrist von drei Monaten ist üblich und fair für beide Seiten. Längere Bindungen ohne Sonderkündigungsrecht sollten Sie nicht unterschreiben.

Kurz gesagt

Ein guter Vertrag ist zwei Seiten lang und beantwortet drei Fragen: Was genau, wie oft, und was davon ist umlagefähig. Alles andere klärt sich dann von selbst.

Angebot innerhalb von 24 Stunden

Sagen Sie kurz, worum es geht. Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos, den Preis bekommen Sie schriftlich, bevor jemand anfängt.

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